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Schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall

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Unfall - was tun?

Unfall – was tun wenn’s gekracht hat?

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Hier findest Du Hilfe und Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Gerade in der chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren und kontrolliert die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Korrektes Verhalten am Unfallort dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Sicherung Ihrer Ansprüche. Eine saubere Schadenabwicklung beginnt daher direkt am Unfallort.

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  • ·Unverzüglich anhalten

  • ·Unfallstelle sichern (Folgeunfälle vermeiden)

  • ·Erste Hilfe leisten

  • ·Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) 112 verständigen – falls erforderlich

  • ·Polizei 110 verständigen – falls erforderlich

  • ·Beweissicherung durchführen (Foto, Skizzen, Notizen)

  • ·Daten mit Unfallbeteiligten austauschen

 

Unverzüglich anhalten

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  • Egal ob Unfallverursacher, Unfallbeteiligter oder Zeuge, Du bist verpflichtet unverzüglich anzuhalten und zu helfen (§ 34 StVO)

  • Gerade in der chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Handle richtig und bewahre einen klaren Kopf.

 

Unfallstelle sichern (Folgeunfälle vermeiden)

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  • Warnblinkanlage einschalten, um auf die Unfallsituation aufmerksam zu machen.

  • Warnweste anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.

  • Werde dir der Situation bewusst, in der Du dich befindest und verschaffe Dir sich einen Überblick über die Schwere des Unfalls (Schäden, Verletzte, etc.). Sind mehrere Helfer in der Nähe, teile die Aufgaben auf!

  • Warndreieck je nach Lage und Sichtverhältnissen mit ausreichendem Abstand von der Unfallstelle so aufstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können (Faustformel ist ein Mindestabstand entsprechend der Höchstgeschwindigkeit in Metern, d.h. 50 Km/h entsprechen 50 Meter).

  • Verlasse die Fahrbahn und halte dich nicht unnötig im Gefahrenbereich auf. Begebe dich bei einem Autobahnunfall hinter die Leitplanke.

  • Bei Dunkelheit sollten die Unfallfahrzeuge ausreichend beleuchtet sein. Lasse daher die Beleuchtung an, falls diese noch funktioniert.

 

Erste Hilfe leisten

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  • Erste Hilfe rettet Leben!

  • Stabile Seitenlage – falls erforderlich.

  • Wiederbelebung – falls erforderlich.

  • Rettung aus dem Fahrzeug – falls das Fahrzeug brennt oder ein Insasse wiederbelebt werden muss.

  • Wunden versorgen – Platzwunden, Schnittwunden.

  • Wenn der Kreislauf aufgrund des Schocks absackt – Füße hochlegen.

  • Wärme spenden – Unfallopfer kühlen schnell aus.

  • Psychische Betreuung – geben Sie dem Unfallopfer das Gefühl nicht allein zu sein.

 

Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) 112 verständigen – falls erforderlich

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  • Bei verletzten Personen.

  • Bei eingeklemmten Personen.

  • Bergung von Unfallfahrzeugen.

  • Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl, Treibstoff etc.).

  • Halte dich an die W-Fragen: Was, Wann, Wo, Wer und Wie?

 

Polizei 110 verständigen – falls erforderlich

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  • Bei Unfällen mit Personenschäden, d.h. Toten oder Verletzten.

  • Bei Unfällen mit höherem Sachschaden.

  • Bei Unfallflucht.

  • Bei Verdacht einer Straftat (Alkohol, Drogen etc.).

  • Bei unklarer Sachlage (Schuldfrage).

  • Wenn Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen.

  • Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist nicht immer erforderlich! Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage kannst Du ohne weiteres selbst regeln (Beweissicherung durchführen!).

 

Beweissicherung durchführen (Fotos, Skizzen, Notizen)

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  • Verändere Unfallspuren, Fahrzeuge etc. möglichst erst, wenn erforderliche Beweise gesichert sind (warte bis die Polizei eintrifft oder führe eine eigene Beweissicherung durch). Blockiere jedoch nicht wegen einer Bagatelle den Verkehrsfluss

  • Fotografiere die beschädigten Fahrzeuge (Gesamtaufnahmen und Detailfotos) und die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln

  • Falls Du keine Kamera zur Hand hast skizziere die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, den Straßenverlauf und die Beschilderung

  • Dokumentiere Unfallspuren auf der Fahrbahn

  • Kreidemarkierungen sind für eine Beweissicherung von Vorteil (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren)

  • Machen Dir zu folgenden Punkten Notizen:

  • Fahrbahnbeschaffenheit (eben, wellig, ansteigend, abfallend, nass, trocken, vereist, Fahrbahnschäden)

  • Sicht- und Witterungsverhältnisse (Sonne, Wind, Regen, Dunst, Nebel, Schnee, Dämmerung, war die Beleuchtung der Fahrzeuge eingeschaltet?)

  • Verkehrsführung (übersichtliche oder unübersichtliche Straßenführung, Beschilderung, Signalgebung, Fahrbahnmarkierungen)

 

Unfallbericht und Zeugen

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  • Sieh Dich nach Zeugen um, notiere Dir Namen, Adressen und Telefonnummern. Es schadet auch nichts die Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung aufzunehmen (ggf. Fotos anfertigen). Zeugen können im Streitfall entscheidend sein!

  • Erstelle mit den am Unfall Beteiligten Personen gemeinsam einen Unfallbericht der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Ein unterschriebener Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis! Solltest Du keinen Unfallbericht zur Hand haben, so erfasse mindestens folgende Daten ((Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, ggf. Polizeibeamte und Dienststelle)

 

Was Du sonst noch beachten solltest

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  • bleibe ruhig und sachlich

  • lasse Dich vom Unfallgegner nicht einschüchtern

  • Entferne dich nicht unerlaubt vom Unfallort

  • Unterschreibe auch bei klarer Sachlage kein Schuldeingeständnis, Du gefährdest damit Deinen Versicherungsschutz. Fertige einen Unfallbericht, damit bist Du stets auf der sicheren Seite.

  • Aussagen gegenüber Polizeibeamten – halte Dich direkt nach einem Unfallereignis mit Aussagen zurück – verweise darauf, dass Du Angaben zum Unfallhergang nachreichen wirst. Aus Deinem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

  • Prüfe das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll und lasse Unstimmigkeiten korrigieren.

  • Notiere Dir für Rückfragen den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle.

  • Vorsicht vor unseriösen Unfallhelfern und unbürokratischer schneller Hilfe der Versicherung, die vermeintliche Hilfsbereitschaft hat leider oft finanzielle Hintergründe.

  • Du hast Zeit! Lasse Dich nicht unter Druck setzen und triff keine spontanen Vereinbarungen! Unüberlegte Entscheidungen können schnell teuer werden. Informiere Dich in Ruhe über Deine Rechte und Pflichten, hole Dir eine neutrale Einschätzung von einer Partei ein, die keine Eigeninteressen verfolgt (Sachverständige, Rechtsanwälte)

  • Behalte die Schadenabwicklung stets in Deinen Händen oder schalte einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen ein.

  • Bewahre sämtliche Belege, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, auf. Du kannst damit Deine Ansprüche belegen.

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     Im Haftpflichtschadensfall.

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  • Wenn nach einem Unfall der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer den Schaden bezahlen muss (den so genannten Haftpflichtschadenfall), darf der Geschädigte grundsätzlich einen technischen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Feststellung des Schadens beauftragen. Er sollte dies auch regelmäßig tun, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Schaden nicht beweiskräftig oder umfassend festgestellt wird.

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     Im Kaskoschadensfall. 

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  • Ein Kaskogutachten benötigt man bei Schäden am Fahrzeug, die man selbst verursacht hat, bzw. für die niemand anderes in Haftung genommen werden kann. Dieses Gutachten ist vom Aufbau dem Unfallgutachten gleich. Du solltest bei Vollkasko- oder Teilkaskoschäden umgehend rechtssichere Beweise anfertigen lassen und zwar unbedingt vor Reparaturbeginn! Fragen dazu nachdrücklich bei deiner Versicherung nach und lasse dich keinesfalls auf eine Regulierung ohne Kaskogutachten ein!

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Gruselkbinett

GRUSELKABINETT

Hier siehst du eine kleine Auswahl von Unfallfahrzeugen

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